In der Wegleitung zur Prüfungsordnung wird detailliert festgehalten, welche Inhalte und Zwecke die 9 Sitzungen beinhalten. Lesen Sie nachfolgend einen Auszug aus der Prüfungsordnung:
3.3 Zur Bestätigung der Teilnahme an den mindestens 9 Reflexionssitzungen Die Bestätigung hat durch eine von der Prüfungskommission anerkannte Begleitungsperson zu erfolgen. Für die Anerkennung der Begleitungspersonen gelten die von der Prüfungskommission festgelegten Zulassungskriterien. Die anerkannten Begleitungspersonen bestätigen, dass der Kandidat – während mind. 6 Monaten an mind. 9 Reflexionssitzungen à 180 bis 240 Minuten in einer Gruppe von max. 10 Personen (bei maximal drei anerkannten Begleitungspersonen). oder alternativ – während mind. 6 Monaten an mind. 9 Reflexionssitzungen zu je 120 Minuten Einzelsitzungen teilgenommen hat (bei maximal drei anerkannten Begleitungspersonen). Die anerkannten Begleitungspersonen bestätigen zudem, dass der Kandidat seine persönlichen Entwicklungsprozesse reflektiert und in einem mind. 6- seitigen Erfahrungsbericht schriftlich festgehalten hat. Zur Reflexion gehören die folgenden Inhalte: – – Erwartungen und Ziele innerhalb des persönlichen Entwicklungsprozesses
– Auseinandersetzung gemäss den formulierten Erwartungen und Zielen zu ausgewählten Lebensbereichen (Familie, Beruf, Finanzen, Gesundheit, Bildung, Ethik, Moral, Gesellschaft, Kultur etc.)
– Überprüfung und allenfalls schrittweise Neuausrichtung der Einstellungen und Gewohnheiten.
– gewonnene Erkenntnisse, Gegenüberstellung derselben mit den persönlichen Verhaltensmustern und Folgerungen für die Tätigkeit als betrieblicher Mentor Die Bestätigung der anerkannten Begleitungsperson hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Datum der Bestätigung.
Mit dem Beizug einer professionellen Begleitperson steigern Sie die Chance die eidg. Prüfung zu bestehen, steigern Ihre Kompetenzen und reflektieren deren Praxistauglichkeit. Ihre Coaching- und Beratungskompetenz ist die Grundlage. Menschen professionell zu begleiten ist ein sinnvolles Invest!